Wenn Sie sich als Eigentümer mit der Frage befassen, Ihre Immobilie in Freising oder Umgebung zu verkaufen, sollten Sie diese Nebenkosten kennen. Einige entstehen unweigerlich im Rahmen des Immobiliengeschäfts, andere Nebenkosten können anfallen und werden je nach Art zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt.
Damit der Hausverkauf ein rechtsverbindliches Geschäft wird, ist eine notarielle Beurkundung notwendig. Die für den Notar anfallenden Gebühren von rund 1,5 bis 2 % des Kaufpreises zahlt üblicherweise der Käufer. Werden im Zuge der Eigentumsübertragung Rechte von Dritten aus dem Grundbuch gelöscht, zum Beispiel die Grundschuld bei der finanzierenden Bank, tragen Sie als Verkäufer die Gebühren. Diese belaufen sich auf 0,2 % der eingetragenen Grundschuld, die je an den Notar und das Grundbuchamt zu entrichten sind.
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass ein aktueller und gültiger Energieausweis bei Immobilienverkäufen vorliegen muss. Müssen Sie für den Verkauf Ihrer Immobilie einen neuen Energieausweis anfertigen lassen, tragen Sie die Kosten, die je nach Art des Energieausweises zwischen 40 bis einigen Hundert Euro liegen.
Für Eigentümer ist beim Verkauf in der Regel die Spekulationssteuer relevant. Die Spekulationssteuer erhebt der Fiskus nur, wenn der Verkauf einen Gewinn einbringt, die Immobilie nicht selbst genutzt wurde und zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Bewohnen Sie Ihre Immobilie in Freising selbst, müssen Sie sich um die Spekulationssteuer keine Gedanken machen.
Theoretisch könnte für Sie die Grunderwerbsteuer anfallen, welche bei Immobilienkäufen fällig wird, in der Regel aber vom Käufer gezahlt wird. Als Verkäufer werden Sie lediglich dann zur Zahlung verpflichtet, wenn der Käufer nicht zahlungsfähig ist.
Wenn Sie sich etwas näher mit dem Immobilienverkauf befasst haben, werden Sie festgestellt haben, dass ein Verkauf ohne Wertermittlung zu einem finanziellen Verlust werden kann. Es entstehen folglich Kosten für die Immobilienbewertung oder - wenn Sie ein gerichtsverwertbares Gutachten benötigen - für die Begutachtung durch einen Sachverständigen. Dies kann einige Hundert bis Tausend Euro kosten, je nach Immobiliengröße und Aufwand.
Möchten Sie auf das Fachwissen eines Maklers und dessen Hilfe bei der Verkaufsorganisation und -abwicklung vertrauen, fällt je nach Arbeitsumfang, Objektart und Objektwert eine unterschiedlich hohe Courtage an.Mit der Reform des Maklergesetzes werden die Kosten zwischen Verkäufer und Käufer hälftig entrichtet - ausgenommen Sie entscheiden sich dazu, einen höheren Anteil als Verkäufer zu übernehmen. In diesem Fall würden Sie sich aber die Kosten für die Wertermittlung sparen, die bei Beauftragung eines Maklers für Eigentümer kostenlos ist.
Werden Sie mit dem Hausverkauf den Finanzierungskredit bei Ihrer Bank vorzeitig auflösen, wird meist eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Diese ist im Einzelfall bei der Bank zu erfragen, kann aber schnell einige Tausend Euro hoch sein.
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